Die Vorgehensweise
Das erste Treffen mit Mitarbeitern der Dombauverwaltung, dem Leiter des Dombauarchivs Herrn Dr. Lauer, der Kunsthistorikerin Frau Dr. Becks (inzwischen Leiterin der Schatzkammer) sowie der Ausstellungsgestalterin Frau Bussenius fand Anfang 1998 statt. Beim ersten Lichttest ging es um die Ausleuchtung eines einzelnen Exponats mit einer hochglanzpolierten Oberfläche. Alle vorherigen Beleuchtungsversuche waren fehlgeschlagen. Mit einer Mischung aus Halogen als Führungslicht, Leuchtstofflampen für die Grundbeleuchtung und einem sanft geführtem Unterlicht gelang es, die vielen einzelnen Glanzpunkte zu minimieren und die Maske als dreidimensionale Objekt erscheinen zu lassen.
Für den nächsten Lichttest wurde die damalige kleine Schatzkammer für drei Tage geschlossen und nahezu alle Exponate wurden zur Probe beleuchtet. Die besten Ergebnisse für die Kelche, Monstranzen, Stäbe und weiteren Objekte aus Gold, Silber und Edelsteinen waren durchweg mit eine Kombination aus Leuchtstofflampenlicht zur Grundhelligkeit und Halogenstrahlern als Führungslicht und für die Brillianz zu erreichen.
Als ehemaliger Bühnenbeleuchter kam mir die Erfahrung zugute, daß, egal ob die Exponate frei im Raum oder an der Wand stehen, sie immer auch eine bestimmte Lichtmenge von hinten brauchen. Erst so können sie ihre räumliche Wirkung entfalten. Manche Exponate bedurften zusätzlich noch eines Unterlichtes um Verschattungen abzuschwächen. Wenige Objekte aus der Schatzkammer erhielten Glasfaserlicht als Ersatz für Halogen, da die Materialien Holz und Elfenbein die hohen Lichtstärken der Halogenbeleuchtung nicht verkraften. Da die Glasfasern mit dem gleichen Leuchtmittel betrieben werden, entstehen keine Farbunterschiede zu den Übrigen Vitrinen. In diesen Vitrinen wurde das Leuchtstofflampenlicht gedämpft. Auf Grundlage dieses Beleuchtungstests
wurde ein Regiebuch erstellt, in dem notiert wurde, wieviel Lampen mit welchen Wattagen, Winkeln und Dimmstufen in Verbindung mit welchen Leuchtstofflampen das beste Lichtergebnis brachten.
Bei diesen dreitägigen Versuchen wurde deutlich, daß die Wirkung der Exponate nicht nur von der Vitrineninnenbeleuchtung abhängt, sondern wesentlich auch vom Übrigen Raum beeinflußt wird. Mein Aufgabenbereich erweiterte sich von der reinen Vitrinenbeleuchtung zur gesamten Raumbeleuchtung der Ausstellungsräume (Ausnahme: Heiltumskammer). Die Wünsche von seiten der Historiker lassen sich sinngemäß so zusammenfassen: die Räume müssen beleuchtet werden, dürfen aber nicht beleuchtet aussehen, sollen also hell sein, aber in den Hintergrund treten. Weiterhin darf in Paramenten- und Schatzkammer kein Beleuchtungskörper im Raum installiert werden. Die grobe und sehr eigenwertige Wandstruktur (gotisches Fundament, römische Stadtmauer) durfte aus denkmalpflegerischen Gründen nicht verändert werden. (Im Laufe der Jahrhunderte wurden abschnittsweise helle, graue und schwarze Steinarten verbaut, die dementsprechend unterschiedliche Reflektionsgrade aufweisen und eine Planung weiter erschwerten.)
Bei der Besichtigung der vier anderen Ausstellungsräume wurde klar, daß jeder Raum sein spezifisches Vitrinen- und Raumlicht benötigt. Die Heiltumskammer benötigt aufgrund des Tageslichteinfalls hohe Beleuchtungswerte, die Paramentenkammer dagegen maximal 50 Lux. In Lapidarium und Bibliothek waren keine Vitrinen geplant, mit denen eine Raumausleuchtung möglich gewesen wäre, dafür sind diese Räume historisch nicht so wertvoll und es durften Leitungen durch die Decke verlegt werden .